AGBs von Art of Poi
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Verkäufer im Sinne dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen (künftig AGB) ist die Firma Art of Poi GbR, Klaus Scheuermann
- Verbraucher im Sinne dieser AGB
sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu einem
Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann.
- Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, welche bei Abschluß eines
Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
- Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
- Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende AGB`s werden, selbst bei
Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2
Vertragsschluß
- Alle Angebote des Verkäufers
sind freibleibend. Technische Änderung sowie Änderungen in
Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren
vorbehalten.
- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der
Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
- Der
Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen.
Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der
Ware an den Kunden erklärt werden.
- Bestellt der
Verbraucher auf elektronischem Wege, bestätigt der Verkäufer
den Zugang der Bestellung unverzüglich. Die Zugangsbestätigung
stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die
Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden
werden.
- Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt
der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere
Zulieferer. Dies gilt nur den Fall, daß die Nichtlieferung
nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines
kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
- Der
Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
unverzüglich informiert. Eine bereits bezahlte Gegenleistung
wird unverzüglich zurückerstattet.
- Sofern der
Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der
Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden auf
Verlangen einschließlich der vorliegenden AGB per e-mail
zugesandt.
§3 Widerrufs- und Rückgaberecht
- Sofern der Vertrag zwischen dem Verkäufer und einem
Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln (Fernabsatzvertrag) geschlossen wurde, hat
der Verbraucher das Recht, seine auf den Abschluß des Vertrages
gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach
Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muß keine
Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung
der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
- Weiterhin
steht einem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß §
355 BGB zu, wenn er mit dem Verkäufer einen
Verbraucherdarlehens-vertrag gemäß der § 491 ff. BGB
abgeschloßen hat, § 495 BGB.
- Das Widerrufsrecht des
Verbrauchers besteht nicht bei Lieferung von Waren, die speziell nach
Kundenspezifikation angefertigt wurden.
- Der Verbraucher ist nach Ausübung des Widerrufsrechts zur
Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt
werden kann.
- Die Kosten der Rücksendung trägt bei
Ausübung des Widerrufsrecht bei einem Bestellwert bis zu €
10,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht
nicht der bestellten Ware.
- Bei einem Bestellwert über € 100,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu
tragen.
- Der Verbraucher hat im Fall des Widerrufs Wertersatz
für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher
darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlußt,
der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung
dazu führt, daß die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft
werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
§4 Preise
und Preisänderungen
- Der angebotene Kaufpreis ist
bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten
(Bruttopreis).
- Kosten für separate Verpackung,
Versicherung und sonstige Nebenkosten sind in den angebotenen Preisen
nicht enthalten. Diese Kosten werden bei Versand der gekauften Ware
gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, es wird etwas anderes
vereinbart. Dem Kunden entstehen bei einer Bestellung im Rahmen von
Fernabsatzverträgen, das heißt durch Nutzung von
Fernkommunikationsmitteln keine zusätzlichen Kosten.
- Soweit zwischen Vertragsschluß und vereinbartem und/oder
tatsächlichem Liefertermin mehr als sechs Monate liegen, gelten
die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise
des Verkäufers. Übersteigen die letztgenannten Preise die
zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§5
Kaufpreiszahlung
- Der Kaufpreis ist sofort fällig.
Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält sich der Verkäufer
ausdrücklich vor.
- Die Rechnungen des Verkäufers sind
ohne Abzug von Skonto, Rabatt oder ähnlichem Preisnachlass zu
begleichen, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart.
- Der Verkäufer ist berechtigt, trotz
entgegenstehender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst
auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und
Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die
Zahlungen gemäß § 367 BGB zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
anzurechnen.
- Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder
durch den Ver-käufer anerkannt sind.
- Der Kunde kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§6
Verzug
- Der Verbraucher hat während seines Verzugs
die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während seines
Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält
sich der Verkäufer vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
§7 Lieferungen
und Lieferzeiten
- Lieferungen erfolgen nur in
Standardverpackungen.
- Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen
in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
- Solange der
Kunde mit einer fälligen Verbindlichkeit im Rückstand ist,
ruht die Lieferpflicht des Verkäufers.
§8
Gefahrübergang
- Ist der Käufer Unternehmer,
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf
mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Person oder
Anstalt auf den Käufer über.
- Ist der Käufer
Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim
Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer
über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer
im Verzug der Annahme ist.
§9 Gewährleistung
- Ist der Käufer Unternehmer, leistet der Verkäufer
für Mangel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Ist der Käufer
Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen soll.
- Der
Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die
andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für
den Verbraucher bleibt.
- Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer geringfügigen
Vertrags-widrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln,
steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Unternehmer müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel
innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich
anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die
volle Beweislast für sämtliche Anspruchs-voraussetzungen,
insbesondere für Mangel selbst, für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
- Verbraucher müssen den Verkäufer
innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem
vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über
offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich
für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung beim
Verkäufer. Unterläßt der Verbraucher diese
Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei
Monate nach der Feststellung des Mangels durch den Verbraucher. Dies
gilt nicht sofern der Verkäufer arglistig gehandelt hat. Die
Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft
den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende
Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft den Verbraucher
die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
- Wählt
der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben
kein Schadensersatzanspruch wegen Mangels zu.
- Wählt der
Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt
die Ware beim Kunden, wenn ihm die zumutbar ist. Der Schadenersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert
der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung
durch den Verkäufer arglistig verursacht wurde.
- Für
Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab
Ablieferung der Ware.
- Für Verbraucher beträgt die
Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
- Bei
gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist einheitlich
ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
- Dies gilt nicht, wenn der Kunde
den Mangel nicht rechtzeitig im Sinne vom § 9 Ziff. 4 dieser AGB
angezeigt hat.
- Ist der Käufer Unternehmer, gilt als
Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentlich
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers
stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe
der Ware dar.
- Erhält der Kunde eine mangelhafte
Bedienungsanleitungsanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur
Lieferung einer mangelfreien Bedienungsanleitung verpflichtet. Diese
Verpflichtung des Verkäufers gilt nur dann, wenn der Mangel der
Bedienungsanleitung der ordnungsgemäßen Bedienung
entgegensteht.
- Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde
durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon
unberührt.
- Nach Ablauf der Gewährleistung durch den
Händler tritt die Herstellergarantie ein. Sollte der Hersteller
danach jedoch nicht mehr existieren, so gibt es keine
Garantieanspruch an den Händler mehr.
- Im Falle eines
finanziellen Schadens beim Kunden durch fehlerhafte Hard-oder
Software ist der Händler von der Verpflichtung des
Schadensausgleichs ausgenommen. Hier tritt ab Kauf bereits die
Garantie des Herstellers-oder Lieferanten ein.
§ 10
Haftungsbeschränkungen
- Bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers
auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertrags-typischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
- Gegenüber
Unternehmern ist die Haftung bei leicht fahrlässigen
Ver-letzungen unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer
zurechenbaren Körper- Gesundheitsschäden oder bei Verlust
des Lebens des Kunden.
- Schadensersatzanprüche des Kunden
wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der
Ware. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Vorsatz, grobes
Verschulden bzw. Arglist vorwerfbar ist, sowie im Falle von dem
Verkäufer unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 11
Eigentumsvorbehalt
- Bei Verträgen mit
Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
- Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Verkäufer
das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem
Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung
gegen Dritte erwachsen.
- Der Verkäufer nimmt die Abtretung
an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der
Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor,
die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und
in Zahlungsrückstand gerät.
- Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich der auf die durch die Verarbeitung, Vermischung oder
Verwendung der Ware entstehenden Erzeugnisse. Die Be- und
Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen
und im Auftrag für den Verkäufer, er gilt insoweit als
Hersteller. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht im Eigentum des
Verkäufers stehenden Gegenständen, so erwirbt der Vorkäufer
an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der
vom Verkäufer gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiten
Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen nicht im
Eigentum des Verkäufers stehenden Gegenständen vermischt
wird.
- Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln
und instand-zuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer
einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Falle einer
Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung
der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der
Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitz-wechsel hat der Kunde
unverzüglich anzuzeigen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere
eines Gerichtsvollziehers auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf
das Eigentum des Verkäufers ausdrücklich hinweisen und
diesen im übrigen unverzüglich benachrichtigen, damit der
Verkäufer seine Eigentumsrechte geltend machen kann.
- Der
Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand oder einer Verletzung
der § 11 Ziff. 3 dieser Geschäftsbedingungen nominierten
Pflichten des Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der
Vorbehaltsware durch den Verkäufer ist gem. § 503 Abs. 2 S.
4 BGB als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.
§ 12
Ausfuhrkontrollbestimmungen
- Der Verkäufer weist
ausdrücklich darauf hin, daß die Ware zum Verbleib in der
Bundesrepublik Deutschland bestimmt ist. Wird die Ware des Verkäufers
an Firmen oder Endverbraucher verkauft, welche diese exportieren, so
ist der Kunde für die Einhaltung sowohl der einschlägigen
bundesdeutschen als auch der jeweils geltenden Exportbestimmungen des
Herstellerlandes verantwortlich. Bei Verstößen gegen
jedwede Ausfuhrkontroll-Bestimmungen durch den Kunden und daraus
resultierende Inanspruchnahme des Verkäufers durch das
Herstellerland oder durch die Bundesrepublik Deutschland, haftet der
Kunde gegenüber dem Verkäufer unbeschränkt.
Handelsfirmen, welche ihren Geschäftssitz in einem EU-Land haben
und eine Ust-Indentifikationsnummer besitzen, haben das Recht, Ware
ohne Ust einzukaufen. Vorraussetzung hierfür ist jedoch, daß
die Ust-Indentifikationsnummer durch den Verkäufer vorher
überprüft werden kann. Auszahlungen von Umsatzsteuer für
Warenbezüge von berechtigten Personen aus Nicht-EU-Ländern
sowie für formal korrekt ausgefüllte Mehrwertsteueranträge
nimmt der Verkäufer nur innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf
der Ware zur Auszahlung an.
§13 Gerichtsstand
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe
gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind.
§14 Geltendes Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung, worauf
ausdrücklich hingewiesen wird.
§15
Schlußbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen
des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB`s ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
Regelung möglichst nahe kommt, soweit das dispositve Recht keine
entsprechenden Regelungen für die als unwirksam qualifizierte
Regelung schafft.
Art of Poi GbR, Pegnitz, Stand 01.02.2008